Die Tücken der digitalen Vignette

Die Vignette für das Jahr 2018 gibt es in der Klebe- und digitalen Variante.
Die Vignette für das Jahr 2018 gibt es in der Klebe- und digitalen Variante.Asfinag
  • Drucken

Wegen des Rücktrittsrechts gilt die neu eingeführte digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Für den Großteil der Autofahrer kommt sie daher eher nicht in Frage.

Die digitale Vignette ist seit knapp zwei Wochen auf dem Markt und sorgt bereits für Unmut unter Autofahrern. Denn wegen des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen ist sie erst ab dem 18. Tag gültig. Bei Jahresvignetten (87,30 Euro) spielt das keine große Rolle, diese machen aber nur 4,5 Millionen der rund 26 Millionen verkauften Vignetten aus. Der Großteil der Kunden besorgt sich Zweimonats- (26,20 Euro) oder Zehntagesvignetten (neun Euro), zumeist spontan – was die digitale Variante oft ad absurdum führt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum gilt die digitale Vignette nicht sofort?

„Gemäß der EU-Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes zurücktreten“, lautet die Erklärung der Asfinag. Und weiter: „Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt: Da dieser Rücktritt neben E-Mail auch per Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der Asfinag berücksichtigt. Somit ist die digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig.“ Hintergrund: Mit der Frist soll ein Missbrauch verhindert werden. Ohne die Wartezeit könnten Online-Käufer die Autobahn zunächst nutzen und dann den Erwerb wieder rückgängig machen, um ihr Geld zurückzubekommen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.