Österreich–Türkei. Gegen die behördliche Kontrolle türkischstämmiger Staatsbürger aufgrund einer undatierten Liste unbekannten Ursprungs bestehen massive rechtsstaatliche Bedenken. Zum Teil wird mit zweierlei Maß gemessen.
Viele österreichische Staatsbürger türkischer Herkunft sind derzeit mit behördlichen Überprüfungsverfahren wegen angeblicher österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaft konfrontiert. Diese Österreicher haben vielfach seit Jahrzehnten keinerlei Berührungspunkte mehr mit der Türkei. Teilweise sprechen sie nicht einmal Türkisch. Ihnen droht jetzt der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft und unter Umständen die Staatenlosigkeit oder der Entzug der Berufsbefugnis. Anlass dieser Überprüfungsverfahren ist eine fragwürdige Liste mit ca. 100.000 Namen, die der FPÖ angeblich anonym zugespielt wurde.
Die Behörden verdächtigen die auf dieser Liste stehenden Personen, nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wieder die türkische Staatsbürgerschaft beantragt und neuerlich erworben zu haben. Dadurch hätten diese Personen (nach § 27 StbG) kraft Gesetzes die österreichische Staatsbürgerschaft verloren.