Höchstgericht nimmt Stammzellentherapie in Schutz

Der Transfer von  Stammzellen ist bei einzelnen Erkrankungen wie Leukämie bereits etabliert, bei anderen jedoch umstritten.
Der Transfer von Stammzellen ist bei einzelnen Erkrankungen wie Leukämie bereits etabliert, bei anderen jedoch umstritten.(c) Getty Images/Westend61 (Westend61)
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Chirurg behandelte schwerkranke Patienten, denen mit schulmedizinischen Mitteln nicht mehr zu helfen war, mit innovativer Methode. Magistrat und Verwaltungsgericht Wien bestraften ihn dafür. Zu Unrecht, so das Höchstgericht.

Wien. Seine Patienten litten an Morbus Parkinson, Multipler Sklerose, diversen Formen von Muskelschwund und Lähmungen, an traumatischen Rückenmarksverletzungen; auch Menschen mit psychiatrischen Beeinträchtigungen wie Autismus oder mit Makuladegeneration an beiden Augen kamen zu dem Chirurgen. Was alle 88 behördlich festgestellten Fälle verband: Mit schulmedizinischen Mitteln war den Patienten von Jung bis Alt nicht mehr zu helfen, und der Arzt behandelte sie stattdessen mit Stammzellentherapie. Weil diese Methode jedoch in diesen Fällen noch nicht etabliert ist, wurde der Arzt bestraft; am Ende hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu klären, ob derartige Heilversuche erlaubt sind oder nicht.

Hoffnungsgebiet der Medizin

Die Stammzellentherapie ist ein Hoffnungsgebiet der medizinischen Forschung. Sie wird etwa bei Leukämie schon länger eingesetzt, wenn eine Strahlen- oder Chemotherapie nicht genügt: Dem Patienten werden Blutstammzellen eines Spenders in den Kreislauf übertragen. Jener Arzt, der gegen seine Bestrafung ankämpfte, wandte jedoch bei ganz anderen Erkrankungen die sogenannte autologe Transplantation an: Bei ihr werden dem Patienten eigene Stammzellen entnommen und wieder injiziert.

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