Wer sagt, seine Exfrau werde alles erben, irrt

Symbolbild zum Leben nach der Scheidung
Symbolbild zum Leben nach der ScheidungImago
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Seit der letzten Erbrechtsreform werden mit der Scheidung letztwillige Verfügungen, die während der Ehe zugunsten des Partners getroffen wurden, unwirksam. Wer das verhindern will, muss ein neues Testament schreiben.

Wien. Viele Freunde und Bekannte konnten es bezeugen: Zu seinen Lebzeiten hatte der Verstorbene immer wieder gesagt, dass seine ehemalige Ehefrau alles erben werde. Das hatte er noch während aufrechter Ehe testamentarisch verfügt, und das sollte nach dem erwiesenen Willen des Mannes auch noch gelten, nachdem sich die beiden haben scheiden lassen. Infolge der jüngsten Erbrechtsreform, die am 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, kommt es aber anders. Und das überrascht nicht nur die enttäuschte Exgattin, sondern auch das eine oder andere Gericht.

Als der Mann im Jahr 2017 starb, hinterließ er seine Schwester und deren Sohn (also seinen Neffen). Er war bis 2001 verheiratet gewesen. Die beiden Ehepartner hatten ein wechselseitiges Testament geschrieben, in dem sie sich gegenseitig als Universalerben eingesetzt hatten. „Für den Fall, dass wir einander nicht beerben können oder wollen und wir keine gemeinsame Nachkommenschaft hinterlassen“, so schrieben die beiden damals weiter, sollte der Neffe allein zum Zug kommen.

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