Höchstgericht: „Ja“-Wort auch für Homosexuelle

ILLUSTRATION ZU ERSTE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFTEN IN OeSTERREICH
ILLUSTRATION ZU ERSTE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFTEN IN OeSTERREICHAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Bei der Verpartnerung müsse diese Zeremonie möglich sein, entscheiden die Richter. Zudem sei es zulässig, dass die beiden künftigen Partner zwei Begleitpersonen zur Zeremonie mitnehmen.

Mit Verweis auf das Gesetz hatten Behörden abgelehnt, dass Homosexuelle ihre offizielle Verpartnerung mit dem „Ja-Wort“ bekräftigen. Stattdessen sollten sie ihre Eingetragene Partnerschaft nur mit einer Unterschrift eingehen. Betroffene klagten. In einem aktuellen Urteil entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun, dass das „Ja“-Wort auch bei der Eingetragenen Partnerschaft möglich sein muss. Zudem sei es zulässig, dass die beiden künftigen Partner zwei Begleitpersonen zur Zeremonie mitnehmen. All dies ergebe sich bereist aus einer verfassungskonformen Interpretation des Gesetzes.


Zudem hegt der VfGH Bedenken, weil Homosexuelle sich im Gegensatz zu Heterosexuellen nicht außerhalb von Amtsräumen trauen lassen dürfen. Die Richter leiteten ein Gesetzesprüfungsverfahren ein. Dieses führt in 70 bis 80 Prozent der Fälle dazu, dass eine Norm gekippt wird.

(aich)

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