Österreich müsste Snowden nicht ausliefern

oesterreich muesste Snowden nicht
oesterreich muesste Snowden nicht(c) EPA (KAY NIETFELD)
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Ein Experte meint, dass die Tat des US-Amerikaners hierzulande nicht strafbar sein dürfte.

Wien/Aich. Als vergangene Woche das Gerücht auftauchte, dass Edward Snowden in Wien gelandet sei, forderten die USA umgehend die Auslieferung. Aber müsste Österreich den Mann, der die Abhörpraktiken seiner Regierung publik machte, wirklich ausliefern, wenn sich dieser im Inland befindet?

Wohl kaum, meint Klaus Schwaighofer, Professor für Strafrecht an der Uni Innsbruck. Denn Österreich müsste Snowden laut Abkommen mit den USA nur ausliefern, wenn seine Tat auch hier strafbar gewesen wäre. Dass ein derartiges Delikt vorliegt, erscheine „durchaus fraglich“, erklärte Schwaighofer der „Presse“. Zwar kennt auch das heimische Recht den Vorwurf der Spionage (§ 252 StGB, Verrat von Staatsgeheimnissen). Die Tat ist aber nicht zu bestrafen, wenn das verratene Geheimnis verfassungsgefährdende Tatsachen beinhaltet und der Täter nicht der Republik Österreich schaden wollte. Snowden hatte nun aber durchwegs verfassungsgefährdende Tatsachen veröffentlicht, meint Schwaighofer. Und er habe auch nicht sein Land schädigen wollen, sondern, „aus guten Motiven“ gehandelt, um die Welt auf die Überwachung hinzuweisen. Zudem könnte Österreich die Auslieferung auch dann verweigern, wenn diese wegen eines politischen Delikts begehrt wird. „Hochverrat und Spionage gehören zu den klassischen politischen Delikten“, betont Schwaighofer.

Thema Todesstrafe irrelevant

Für irrelevant hält Schwaighofer hingegen den Aspekt, dass Österreich Leute, denen die Todesstrafe droht, nicht an die USA ausliefern muss. Erstens werde Snowden in seiner Heimat kein Delikt zur Last gelegt, für das die Todesstrafe droht. Zudem sähen Abkommen vor, dass die USA Beschuldigte, die EU-Staaten ausliefern, ohnedies nie hinrichten dürfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2013)

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