Strenger gegen Alkolenker

Novelle: Ab 0,5 Promille sofort zur Nachschulung.

WIEN (red.). Verkehrsminister Werner Faymann hat vorige Woche einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung verschickt, der unter anderem die Bekämpfung von Alkohol am Steuer vereinfachen soll. Das Erreichen und Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze wird, wie berichtet, innerhalb des Vormerksystems schwerer gewichtet.

Gleichgültig, ob es sich um den ersten oder den zweiten Verstoß handelt, kann eine Nachschulung durch Psychologen angeordnet werden. Bei der zweiten Vormerkung ist fix ein Entzug der Lenkerberechtigung für einen Monat vorgesehen, wenn zumindest eines der Vordelikte 0,5 Promille war. Der ÖAMTC hat Bedenken gegen diese als zwingend gedachte Folge geäußert: Würde etwa ein Vater, der einmal mit 0,51 Promille erwischt wurde, innerhalb von zwei Jahren aus Gefälligkeit ein Nachbarskind ohne Kindersitz nach Hause bringen, müsste er den Führerschein für einen Monat abgeben.

Nach drei Vormerkungen, von denen zumindest eine ein 0,5-Promille-Delikt betraf, und dem ersten Entzug der Lenkerberechtigung erfolgt ein neuerlicher Entzug bereits für drei Monate. Überlegt wird noch, die für Fahranfänger geltende 0,1-Promille-Grenze zu verlängern.

Die Organmandate für Schnellfahren werden von maximal 36 Euro auf maximal 70 Euro angehoben. Handytelefonieren wird von 25 Euro Bußgeld auf 50 Euro angehoben, und zwar mit einer Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes, die bereits für morgen, Mittwoch, auf der Tagesordnung des Ministerrats steht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2007)

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