Gründlicher Grundrechte-Streit

Illustration: Vinzenz Schüller
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Staatsreform: Die Einigung der Regierungsexperten auf das dritte Reformpaket lässt auf sich warten: Differenzen gibt es bei den Themen Abtreibung, Volksgruppenrechte und der Ausdehnung des Gleichheitssatzes auf Ausländer.

Wien. Sie gehören zu den fundamentalsten Errungenschaften der Bürger: die Grundrechte. Doch in Österreich sind sie quer durch verschiedene Gesetze verstreut. Abhilfe schaffen könnte ein zentraler Grundrechtskatalog. Um diesen kümmert sich gerade die von der Regierung eingesetzte Expertengruppe zur Staatsreform. Doch bis ein Ergebnis vorliegt, wird es noch dauern, wie die „Presse“-Recherche ergab. Denn es gibt einige Streitpunkte, bei denen es zwischen der SPÖ-Verhandlungsgruppe (geführt von Volksanwalt Peter Kostelka) und der ÖVP-Gruppe (unter Leitung des einstigen Nationalratspräsidenten Andreas Khol) Uneinigkeit gibt.

•So stößt es sich beim Thema Fristenlösung. „Die SPÖ will ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Abtreibung“, sagt Khol. Aus dem Mund von Kostelka klingt die Sache anders: Man wolle rechtlich sicherstellen, dass die Fristenlösung durch den Grundrechtskatalog nicht in Frage gestellt wird. Aus Khols Sicht ist die Frage aber bereits gelöst: Nach seinen Angaben hat man sich bereits darauf geeinigt, dass die Fristenlösung nicht im Entwurf vorkommt.

Volksgruppenfrage: Die SPÖ möchte weitergehende Rechte als bisher: Der Staatsvertrag von Wien sichert nur Slowenen und Kroaten Rechte. Kostelka will, dass die Rechte auch für weitere Volksgruppen gelten und weitere Rechte (etwa Förderungen) verbrieft werden. Khol sei in dieser Frage „sehr restriktiv“. Khol selbst sagt, er wolle „den Status Quo“ bei den Volksgruppen beibehalten.

•Auch beim Gleichheitsgrundsatz – er verbietet sachlich ungerechtfertigte Differenzierung zwischen den Bürgern – herrscht rot-schwarzes Konflikpotenzial. Kostelka möchte, dass der Gleichheitsgrundsatz künftig nicht ein Bürger-, sondern ein Menschenrecht ist. Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe die Judikatur beim Gleichheitsgrundsatz auch auf Ausländer ausgedehnt (deshalb müssen Fremde untereinander gleich behandelt werden). Khols Gegenargument: Der Gleichheitssatz für alle würde es etwa im Sozialrecht „sehr schwer“ machen, bestimmte Leistungen nur Österreichern anzubieten. Kostelka widerspricht: Rechtlich würde die Festhaltung des Gleichheitssatzes als Menschenrecht nichts ändern. Und sachliche Differenzierungen blieben zulässig. Wenn Khol sich an der Rechtsprechung des VfGH stoße, solle er das auch offen sagen, so Kostelka.

•Eine weniger ideologische als technische Streitfrage ist das Thema Grundrechtsvorbehalt (also die Festlegung, wann man in Grundrechte der Bürger eingreifen darf). Khol möchte, dass für jedes Grundrecht einzeln die Vorbehalte festgeschrieben werden. Die SPÖ tendiert zur Variante, wonach man für alle Grundrechte gemeinsam Vorbehalte in die Verfassung schreibt.

Einigung frühestens im Juli

Bis Juli sind noch drei Sitzungen der Expertengruppe geplant. Das heißt aber nicht, dass dann der Entwurf für den Grundrechtskatalog gesichert hat. Zwar meint sowohl die SPÖ- als auch die ÖVP-Seite, dass bei gutem Willen eine Einigung möglich wäre. „Aber wir haben keine Eile“, betont Khol.

DIE EXPERTENGRUPPE

Die SPÖ nominierte für die Expertengruppe Volksanwalt Peter Kostelka, Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller und Verfassungsrechtler Theo Öhlinger.

Die ÖVP schickte den früheren Nationalratspräsidenten Andreas Khol, Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber sowie Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler.

Vorsitzender der Expertengruppe ist der Leiter des Verfassungsdienstes im Kanzleramt, Georg Lienbacher.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)

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