Wurzeln im 17. Jahrhundert

Grundrechte garantieren jedem Bürger Ansprüche gegenüber seinem Staat. Manche Grundrechte gewähren Schutz (etwa vor Einengung der persönlichen Freiheit), andere gewähren aktive Rechte (zum Beispiel das Wahlrecht). Der Gedanke der Grundrechte entwickelte sich im 17. Jahrhundert in England. Ein Meilenstein war aber die Unabhängigkeitserklärung der USA 1776, in der zum ersten Mal im Gründungsdokument eines Staates unveräußerliche Menschenrechte verbrieft wurden.

In Österreich gibt es keinen zentralen Grundrechtskatalog. Die Grundrechte verteilen sich auf die verschiedensten Dokumente (etwa das Staatsgrundgesetz von 1867 oder das Bundes-Verfassungsgesetz aus dem Jahr 1920).

Die von der Regierung eingesetzte Expertengruppe hat sich vorgenommen, in ihrem dritten Paket einen neuen Grundrechtskatalog zu erstellen. Das erste Paket der Gruppe im Vorjahr sorgte für eine Verfassungsbereinigung. Die ebenfalls vorgeschlagenen Landesverwaltungsgerichte kamen bisher nicht, dafür der (von den Experten nicht vorgesehene) Asylgerichtshof. Das zweite im März dieses Jahres präsentierte Paket widmet sich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.