Was im U-Ausschuss passiert, ist nicht geheim

(c) APA (Georg Hochmuth)
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Ehepaar Rumpold scheitert mit Klage gegen Pilz.

WIEN (aich). Der Untersuchungsausschuss zur Affäre im Innenministerium ist im Laufen. Eine aktuelle Entscheidung zum letztjährigen Eurofighter-Ausschuss könnte sich auf die Arbeit der aktuellen Protagonisten auswirken. Denn sie zeigt, dass im U-Ausschuss im Beisein von Journalisten bekannt gewordene Fakten nicht der Vertraulichkeit unterliegen.Anlass für die Entscheidung war der Streit zwischen dem Grünen Peter Pilz – er war Vorsitzender im Eurofighter-Ausschuss – und Gernot und Erika Rumpold, die mit Eurofighter (auffallend gut dotierte) Werbeverträge abgeschlossen haben. Der Steuerakt der Rumpolds wurde dem U-Ausschuss auf dessen Verlangen von der Finanzbehörde übermittelt.

Was den Rumpolds sauer aufstieß: Pilz zitierte (nach der Vernehmung von Frau Rumpold im Ausschuss) auf seiner Homepage die im Steuerakt liegenden Rechnungen mit ihrem genauen Wortlaut. Die Rumpolds brachten darauf bei Gericht einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Steuerakts durch Pilz ein. Das widerspreche Geheimhaltungspflichten und gefährde die Persönlichkeitsrechte Rumpolds. Überdies wandte das Ehepaar Rumpold ein, dass Pilz nicht Informationen veröffentlichen dürfe, die der Öffentlichkeit unbekannt waren. Pilz erklärte, dass die Fakten bereits im U-Ausschuss im Beisein von Medienvertretern öffentlich verlesen worden seien. Überdies hätten auch bereits Medien über die Causa berichtet – im Interview mit einem Magazin hatte Rumpold etwa die Summe des Werbebudgets bekannt gegeben.

Größerer Kreis ist öffentlich

Tatsächlich waren die Rumpolds vor dem Erstgericht erfolgreich: Die auf der Homepage wiedergegebenen Fakten seien über das bisher Veröffentlichte hinausgegangen. Das Rekursgericht wies das Begehren der Rumpolds hingegen ab – ebenso wie der Oberster Gerichtshof (4 Ob 230/07p): Er sah kein schützenswertes Geheimnis verletzt, da die von Pilz wiedergegeben Fakten bereits der Öffentlichkeit bekannt waren. Denn Öffentlichkeit sei nicht die Allgemeinheit, sondern ein größerer Kreis. Wenn etwas in einer medienöffentlichen U-Ausschuss-Sitzung besprochen wird, gelte es daher als der Öffentlichkeit bekannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2008)

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