Hausaufgaben für die neue Justizministerin

Ohne Bandion-Ortner legten Rot-Schwarz die Justizvorhaben fest.

Wien (aich). Claudia Bandion-Ortner muss ein Regierungsprogramm umsetzen, das sie selbst nicht mitverhandelt hat. Etwas Freiraum bleibt aber doch, da das Regierungsprogramm phasenweise sehr schwammig formuliert ist. So heißt es, dass die „Reform des Schadenersatzrechts unter grundsätzlicher Beibehaltung des Prinzips der Verschuldenshaftung“ voranzutreiben ist: Weitere Punkte im Regierungsprogramm sind:

► Überarbeitung des Erbrechts;

► Einführung der Gruppenklage (Mindestklägerzahl 100 Personen, Mindestsumme 20.000 Euro);

► Ausweitung der Rechte für Patchwork-Eltern;

► gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden abgesichert;

► die Höchstgrenze bei Provisionen für Wohnungsmakler wird auf zwei Monatsmieten reduziert;

► das Korruptionsstrafrecht soll überarbeitet werden, um Ängste bei der verbotenen Geschenkannahme zu zerstreuen;

► für straffällige Unmündige gibt es neue Pflegschaftsmaßnahmen;

► das Verfahren im Strafprozess soll geprüft, Nichtigkeitsgründe vereinfacht werden. Nach einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens soll ein Beschuldigter den vollen Ersatz der „erforderlichen Kosten“ erhalten. Auch bei der Geschworenengerichtsbarkeit sind Neuerungen angekündigt.

► Das Mindestkapital der GmbH soll gesenkt werden, aber zumindest 10.000 Euro betragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2009)

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