Besuchsrecht: Ausreise mit Kindern verboten

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Einer Mutter, die mehrfach verhindert hat, dass der Vater seine Kinder sehen kann, wurde bei Strafe untersagt, mit den Kindern wegzuziehen. Getan hat es die Frau trotzdem.

Wien. 1000Euro Ordnungsstrafe wurden der Mutter angedroht, wenn sie mit den Kindern aus Österreich ausreist. Bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) ging die Frau, damit diese Maßnahme aufgehoben wird – ohne Erfolg. Beeindruckt dürfte das Verbot die Frau aber ohnedies wenig haben: Sie zog mit den Kindern trotzdem fort.

Die Frau hatte bereits mehrfach versucht, das Besuchsrecht des Vaters (inzwischen heißt dies juristisch korrekt Kontaktrecht) zu unterlaufen. Eine Entfremdung der Kinder zu ihrem Vater war deswegen bereits eingetreten. Nun mehrten sich die Indizien dafür, dass die Mutter plante, mit den Kindern Österreich zu verlassen. Der sechsjährige Sohn gab im Gespräch mit zwei Sozialarbeiterinnen an, bald in die USA zu übersiedeln. Bei der achtjährigen Tochter wiederum teilte die Mutter der Schule mit, dass sie das Kind schon per 6.Juni aus der Schule nehmen würde. Denn sie plane, mit den Kindern nach Rumänien zu ziehen. Mutter und Kinder sind rumänische Staatsangehörige.

Die Direktorin informierte das Jugendamt, dieses das zuständige Bezirksgericht Salzburg. Es fasste Ende Mai den Beschluss, dass der Mutter verboten würde, die Kinder aus Österreich ausreisen zu lassen. Denn man müsse befürchten, dass die Mutter, unmittelbar nachdem sie die Tochter aus der Schule genommen habe, die Ausreise plane.

Mutter beruft sich auf EU-Recht

Diese Maßnahme ist Gerichten laut Gesetz aber nur gestattet, wenn sie zum Kindeswohl wirklich nötig ist. Die Mutter legte daher Rekurs gegen den Gerichtsbeschluss ein und verlangte, dass das Ausreiseverbot für die Kinder aufgehoben würde.

Das Landesgericht Salzburg bestätigte jedoch die Maßnahme. Der Einwand der Mutter, es gebe laut EU-Recht freien Personenverkehr innerhalb der Union, wurde verworfen. Denn Einschränkungen dieses Rechts seien möglich, betonte das Gericht. So könnten sich etwa minderjährige Kinder nicht gegen den Willen der Sorgerechtsberechtigten auf den freien Personenverkehr in der EU berufen.

Auch der OGH – inzwischen war es Herbst – verwarf die Einwände der Mutter. Die Vorinstanzen seien in Anbetracht der Abmeldung von der Schule zu Recht davon ausgegangen, dass der Umzug der Kinder bevorstand. Das zeige auch das Faktum, dass die Mutter im August tatsächlich weggezogen ist. Wenn auch nicht wie erst angedacht nach Rumänien oder in die USA, wovon der Sohn gesprochen hat. Stattdessen war die Mutter mit den Kindern nach Deutschland übersiedelt. Der Vater stellte bereits einen Antrag auf Kindesrückführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Über diesen müssen aber deutsche Gerichte urteilen.

Kindeswohl über Elternrecht

Hierzulande ist hingegen rechtskräftig entschieden, dass die Kinder Österreich nicht hätten verlassen dürfen. Dieser Eingriff ins Privatleben ist laut OGH verhältnismäßig, zumal die Mutter schon bisher versucht habe, den Kontakt zwischen Kindern und Vater zu unterbinden. „Im Spannungsverhältnis zwischen Elternrechten und dem Kindeswohl haben Erstere naturgemäß zurückzutreten“, betonten die Höchstrichter (6 Ob 160/14v).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2014)

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