Gutachten: Macht der Sachverständigen in Zivilverfahren wächst

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Fehlt einem Richter die Fachkenntnis in Tatsachenfragen, muss ein Sachverständiger her. Ihm vertrauen Richter oft ungeprüft.

Wien. In den letzten Jahrzehnten konnten die Sachverständigen eine Zunft bilden, deren Arbeit nicht nur über Prozessgewinn oder -verlust entscheidet, sondern auch zu einem großen Teil für die Kosten und die Dauer der Verfahren verantwortlich ist. Gleichzeitig wird ihre Macht immer größer, weil ihre Tätigkeit entgegen dem allgemeinen Trend immer weniger kontrolliert wird.

Der Grundstein für die Macht der Sachverständigen: Immer dann, wenn im Gerichtsverfahren dem Richter die notwendige Fachkenntnis fehlt, wird ein Sachverständiger bestellt. Und so werden in tausenden Zivilverfahren und Familienrechtsverfahren jedes Jahr die Aufträge an eine kleine Gruppe der Sachverständigen verteilt. Allen voran an Mediziner, Bausachverständige, aber auch beispielsweise Sachverständige bei der Aufteilung des Vermögens nach der Scheidung oder bei der Regelung der Kontakte zwischen Eltern und ihren Kindern.

Richter kann nicht alles wissen

Theoretisch muss dann das Gericht das Gutachten des Sachverständigen bewerten und die Richtigkeit überprüfen. Aber wie soll man selbst vom besten Juristen verlangen, dass er am Montag ein Gutachten eines Chirurgen über Behandlungsfehler fachkundig überprüft und am Mittwoch ein 100-seitiges Gutachten über Immobilienbewertung, wenn er doch gerade wegen der fehlenden Fachkenntnisse die Sachverständigen bestellt hat?

Einer Partei bleibt somit einzig die Möglichkeit, ein eigenes Gutachten, ein sogenanntes Privatgutachten, einzuholen, um die Unrichtigkeit oder die Unvollständigkeit eines Gerichtsgutachtens aufzuzeigen. Solche Privatgutachten werden jedoch teilweise gar nicht im Verfahren zugelassen oder mit Standardsätzen abgetan, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Dies selbst dann, wenn die Privatgutachten argumentative Lücken oder sogar Fehler im Gerichtsgutachten aufdecken.

Auch in den Rechtsmittelinstanzen wird das Gutachten nicht überprüft. Auch hier sind, bis auf wenige Ausnahmen, etwa in den Handelssenaten, ausschließlich Juristen am Werk, welche so gut wie nie einen zweiten Sachverständigen zu inhaltlichen Prüfungen beiziehen. Auch die Rechtsmittelrichter vertrauen also einfach ungeprüft darauf, dass das Gutachten schon stimmen wird. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass das Rechtsmittelgericht einmal einem Sachverständigen folgt, weil er vom Gericht bestellt wurde, da er als solcher ja nicht irren kann, und gleich danach im nächsten Akt demselben Sachverständigen auf einmal nicht mehr folgt, weil er diesmal als Privatsachverständiger das Gleiche behauptet.

Die Richter, insbesondere die Rechtsmittelrichter, müssen problembewusster werden und dürfen nicht immer den Gutachten vertrauen, sondern müssen die Gutachten auch wirklich fachlich durch die Beiziehung eines weiteren Gutachtens überprüfen lassen, zumindest stichprobenartig oder wenigstens dann, wenn ein Privatgutachten schlüssig Fehler des Gerichtsgutachtens aufzeigt.

Wenn die Richter die Gutachten nicht überprüfen können, sollte man erwarten, dass die Sachverständigen zumindest von Zeit zu Zeit im Nachhinein überprüft werden. Eine solche Prüfung wäre sicherlich notwendig, findet jedoch praktisch nicht statt. Zwar müssen sich die Sachverständigen alle fünf Jahre rezertifizieren lassen. In der Praxis geben die Sachverständigen jedoch selbst die Akten vor, die geprüft werden sollen. Und geprüft werden die Gutachten wieder nur von Juristen und nicht von anderen Sachverständigen. Dabei sollte für die Rezertifizierung nicht der geprüfte Sachverständige selbst seine Akten aussuchen dürfen, sondern es sollte eine repräsentative Anzahl von seinen Gutachten durch andere Sachverständige überprüft werden. Damit würde neben der Prüfung der Tätigkeit der Richter endlich auch die Tätigkeit der Sachverständigen geprüft.

Denn was nützt eine richtige juristische Entscheidung des Richters, wenn sich diese auf eine falsche und ungeprüfte Schlussfolgerung des Sachverständigen stützt?


Mag. Liane Hirschbrich LL.M. ist Rechtsanwältin in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.09.2015)

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