Kein Schutz für Skifahrer auf abgesperrter Piste

Mit einem Skidoo kommt man bei Pisten schnell bergauf. Die Gefahren des Gefährts für unerwartet entgegenkommende Skifahrer wurden aber nun ein Thema fürs Gericht.
Mit einem Skidoo kommt man bei Pisten schnell bergauf. Die Gefahren des Gefährts für unerwartet entgegenkommende Skifahrer wurden aber nun ein Thema fürs Gericht.(c) Feature: Reuters/Max Rossi
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Ein Mann wurde von einem Skidoo ohne Warnleuchte verletzt. Weil er aber auf einer für ein Rennen abgesperrter Strecke fuhr, schlug seine Klage fehl.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) mahnt Skifahrer zu mehr Selbstverantwortung. Anlass war das tragische Unglück eines Mannes, dem bei einer Kollision mit einem Skidoo ein Bein abgetrennt worden war.

Am Unglückstag war der Skilift nicht der Allgemeinheit zur Verfügung gestanden, weil eine Firma das Gelände für einen Skitag samt Flutlichtrennen (zwei Durchgänge) gebucht hatte. Der Mann hatte aber eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Er war mit dem obersten Vertreter des Liftbetreibers befreundet. Und er durfte eine Liftkarte kaufen, um Ski zu testen, was für seine Arbeit im Sportgeschäft hilfreich war. Allerdings war auch dem Skitester klar, dass er an diesem Abend nur den Teil der Piste nutzen durfte, der nicht fürs Nachtrennen reserviert war.

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