Vereinfachte GmbH-Gründung: Wirkungslos, aber gefährlich

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Die beabsichtigte Zeitersparnis wird durch neue Komplikationen verloren gehen, dem Wirtschaftsstandort droht Schaden.

Wien. Im Nationalrat liegt die Regierungsvorlage zu einem Deregulierungsgesetz, wonach unter anderem die Gründung einer GmbH „dereguliert“ werden soll. Eine Einpersonen-GmbH soll danach gegründet werden können, ohne dass es eines Notariatsaktes bedarf. Auch auf die notarielle Beglaubigung der Firmenbuchanmeldung soll verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass der Gesellschafter auch der einzige Geschäftsführer ist und der Gesellschaftsvertrag einer Mustersatzung entspricht.

Was bislang die Notare geleistet haben, wird teilweise an die Banken delegiert. Der Gründer soll sich dort identifizieren und seine Musterzeichnungen abgeben. Die Bank prüft die Identität (was sie freilich schon jetzt zur Verhinderung der Geldwäsche tun muss) und leitet die Daten ans Firmenbuchgericht weiter. Die Anmeldung zum Firmenbuch soll wie die Errichtungserklärung in elektronischer Form erfolgen, und zwar so, dass die Identität des Gesellschafters zweifelsfrei festgestellt werden kann. Wie das genau zu geschehen hat, soll erst eine Verordnung des Justizministers festlegen; es soll aber insbesondere über die sog. Handysignatur erfolgen können.

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