Stalking nicht Grund genug, um Geschenk zu widerrufen

Ein Haus mit Pool gehörte zur Schenkung, die die Frau vom Ex-Freund zurückforderte. Ein Streit am Wasser hatte zuvor für das Beziehungsende gesorgt.
Ein Haus mit Pool gehörte zur Schenkung, die die Frau vom Ex-Freund zurückforderte. Ein Streit am Wasser hatte zuvor für das Beziehungsende gesorgt.(c) www.BilderBox.com
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Ein Mann belästigte seine Ex-Freundin per WhatsApp. Daraus allein könne man aber noch keine Undankbarkeit ableiten, sagt der Oberste Gerichtshof.

Wien. Ein einmal gemachtes Geschenk kann man zwar wegen groben Undanks widerrufen, das ist aber eine schwierige Angelegenheit, wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs verdeutlicht.

Aus Liebe hatte eine Frau einst ihrem Freund die Hälfte ihrer Liegenschaft geschenkt. Drei Jahre waren die beiden damals schon ein Paar gewesen. Die Verbücherung ließ man bleiben, damit die Mutter der Frau nicht erfahre, dass ihre Tochter dem Freund das teure Präsent gemacht hat. Der Schenkungsvertrag aber wurde gültig errichtet. Eineinhalb Jahre später war jedoch die Liebe Geschichte. Auslöser war eine Auseinandersetzung am Swimmingpool jenes Hauses, das den beiden nun zur Hälfte gehörte. Zunächst spritzte die Frau an jenem Sommertag den Mann mit Wasser an. Darauf tauchte er die Frau unter und riss sie an den Haaren.

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