Opfer einer Geisterradlerin kann mitschuld sein

Benedikt Kommenda
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Eine Radfahrerin benützte einen Radfahrstreifen am Wiener Ring in der falschen Richtung. Sie stieß mit einem entgegenkommenden Radler zusammen, der nicht ausweichen konnte. Trotzdem steht jetzt seine Mitschuld im Raum.

Es war eine Sightseeingtour mit bitterem Abschluss: Die Fahrt einer Frau mit ihrem Bekannten, dem sie mit dem Fahrrad die Sehenswürdigkeiten an der Wiener Ringstraße hatte zeigen wollen, endete auf dem Stubenring vor dem Wirtschaftsministerium mit einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Radfahrer. Die Frau stürzte und verletzte sich wie auch ihr Unfallgegner. Obwohl sie einen Radfahrstreifen in der falschen Richtung benützte und er nicht ausweichen konnte, steht eine (kleine) Mitschuld auf seiner Seite im Raum. Das geht aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hervor.

Den falschen Weg gewählt

Die Frau fuhr ein paar Meter hinter ihrem Begleiter vom Stadtpark kommend Richtung Urania. Da, wo der Oskar-Kokoschka-Platz in die Ringstraße mündet, begingen die beiden einen Fehler: Statt eine von zwei vorgesehenen Möglichkeiten weiterzufahren, wählten sie eine dritte, irreguläre. Auf der stadtferneren Seite des Rings kann man sich dort nämlich entscheiden: Entweder hält man sich frühzeitig rechts (wie ein Pfeil auf dem Boden nahelegt) und fährt in der Nebenfahrbahn am Ministerium vorbei; die ist an dieser Stelle eine Einbahn in der Gegenrichtung zur Hauptfahrbahn, ausgenommen Radfahrer. Oder man wechselt etwas später, auf der dort grün gefärbten Insel zwischen Neben- und Hauptfahrbahn, über ebendiese auf die stadtnähere Ringseite.

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