Petition zugunsten künftiger Generationen im Parlament

Ab sofort kann man auf der Website des Parlaments einen Vorschlag für ein Verfassungsgesetz zum Schutz der Rechte unserer Nachkommen unterstützen.

„Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum Schutz der Rechte künftiger Generationen.“ So lautet Artikel 1 Absatz 1 eines Bundesverfassungsgesetzes, für dessen Beschlussfassung sich der Innsbrucker Rechtsanwalt Ivo Greiter seit Jahren stark macht. Ab sofort kann auf der Website des Parlaments eine Petition dafür unterstützt werden (hier samt Anleitung zu finden).

„Jede Österreicherin und jeder Österreicher über 16 Jahre hat nun das Recht und die Möglichkeit, die eigene Unterstützungserklärung zur dieser Petition unter dem obigen Link schutz-erbgut.at    elektronisch abzugeben“, schreibt die Anwaltskanzlei Greiter Pegger Kofler und Partner in einer Aussendung. „Mit jeder einzelnen Unterschrift wird die Wichtigkeit dieser Initiative zum Schutz der Rechte der künftigen Generationen, insbesondere auf ein unverfälschtes Erbgut, verstärkt.“ Unsere Generation sei erstmals in der Geschichte der Menschheit in der Lage, unser Erbgut künstlich zu verändern. „Wir müssen jetzt verhindern, dass unser Erbgut, das Wertvollste, das wir unseren Nachkommen überlassen können, künstlich manipuliert wird.“

Und so lauten die weiteren Absätze der von Greiter angestrebten Staatszielbestimmung: „Der Schutz der Rechte künftiger Generationen besteht in der Erhaltung und Verbesserung von Rahmenbedingungen, die auch das Leben künftiger Generationen in einer lebenswerten Welt sichern“, heißt es in Absatz 2. Dazu zählen laut Absatz 3 „insbesondere das Recht auf ein künstlich nicht manipuliertes menschliches Erbgut und das Recht auf angemessene Vorräte nicht erneuerbarer Rohstoffe“. Absatz 4: „Das bedeutet für jede Generation die Verpflichtung, diese Rechtsgüter zu schützen, zu bewahren und weiterzugeben sowie mit Abfällen verantwortungsvoll umzugehen und Schäden zu vermeiden, die nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand beseitigt werden können.“   

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