Wie der Datenschutz scharf gemacht werden soll

Im Schatten der Regierungskrise legt das Bundeskanzleramt sein Konzept zur Umsetzung der EU–Datenschutzgrundverordnung vor.

Wien. Im letzten Moment, bevor es in der Koalition vollends krachte, dürfte es noch eine politische Einigung gegeben haben: Das Bundeskanzleramt ortete die Zustimmung der ÖVP zu seinem Entwurf zur Anpassung des Datenschutzgesetzes an die EU-Datenschutzgrundverordnung. Seit Freitag ist der Entwurf in Begutachtung, für sechs Wochen, was eine Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode sehr unwahrscheinlich macht. Das neue EU-Datenschutzregime wird am 25. Mai 2018 anwendbar, mit tiefgreifenden Veränderungen vor allem für Unternehmen.

EU-weit einheitlich. Die Verordnung regelt den Datenschutz EU-weit einheitlich. Dem Gesetzgeber bleibt nur in bestimmten, von der Verordnung mangels Einigung der Mitgliedstaaten offen gelassenen Punkten ein Gestaltungsspielraum. „Der Entwurf stellt im Wesentlichen eine Minimalumsetzung dar“, sagt Datenschutzexperte Axel Anderl (Dorda Rechtsanwälte) zur „Presse“. Zumindest vorerst seien die Öffnungsklauseln bewusst zurückhaltend ausgenutzt worden, was Anderl mit Blick auf das Ziel der Vereinheitlichung begrüßt.

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