Hans Peter Lehofer, Hofrat am Verwaltungsgerichtshof, appelliert zu größerer Auskunftsfreude der öffentlichen Hand. Ein neues Gesetz sei dazu nicht zwingend nötig.
Innsbruck. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz, das die rot-schwarze Koalition zu besseren Zeiten versprochen hat, wird wohl nichts mehr werden: Zwar liegt ein fertiger Entwurf im Verfassungsausschuss des Nationalrats, doch deutet nichts darauf hin, dass SPÖ und ÖVP sich dafür noch gemeinsam ins Zeug legen werden. Für Hans Peter Lehofer, Hofrat am Verwaltungsgerichtshof, ist die Chance auf eine größere Auskunftsfreude öffentlicher Stellen trotzdem intakt: „Aus meiner Sicht ist schon jetzt ein offener Umgang mit Informationen möglich“, sagte Lehofer am Freitag in Innsbruck.
Lehofer referierte vor dem diesjährigen Maiforum der Verwaltungsrichter über das Thema „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“. Im Licht der Rechtsprechung der europäischen Höchstgerichte, des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und jenes der Europäischen Union, appellierte er sowohl an die Entscheidungsträger bei öffentlichen Stellen als auch an die versammelten Verwaltungsrichter, den Bürgern mehr Einblick in staatliche Dokumente zu ermöglichen und die Amtsverschwiegenheit nicht zu restriktiv auszulegen.