Feuerwehrleute müssen nicht fernsehen

(c) Clemens Fabry
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Ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr stürzte vom Dach, als er auf Wunsch seines Kommandanten den TV-Empfang in Ordnung bringen sollte. Da Feuerwehrleute kein Fernsehen brauchen, muss die Unfallversicherung nicht zahlen.

Wien. Wird ein Unglück als Arbeitsunfall anerkannt, kann man besondere Vergünstigungen erhalten, etwa eine bessere Therapie oder eine Rente. Um diese Anerkennung kämpfte nun ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr vor Gericht. Er war vom Dach des Feuerwehrhauses gestürzt, als er die Empfangseinheit auf der Satellitenantenne austauschen sollte.

Begonnen hatte alles damit, dass ein paar Feuerwehrleute gemeinsam im Schulungsraum des Feuerwehrhauses fernsahen. Das TV-Gerät flimmerte. Der Feuerwehrkommandant beauftragte nun einen seiner Männer, der gelernter Elektrotechniker ist, nach der Ursache zu suchen. In weiterer Folge nahm das Schicksal seinen Lauf. Nun sind Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Ausübung ihrer Tätigkeit zwar ähnlich wie im Zivilberuf unfallversichert. Die Unfallversicherung wollte den Unfall des Mannes aber nicht anerkennen, da sie keinen Zusammenhang mit der Tätigkeit als Feuerwehrmann sah.

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