Schuss traf Haus statt Rehkitz: Jagdkarte weg

Statt tödlich getroffen umzufallen, wechselte ein Rehkitz in ein Feld.
Statt tödlich getroffen umzufallen, wechselte ein Rehkitz in ein Feld.(c) APA/Frank Rumpenhorst
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Ein Jäger machte bleifreie Munition für eine unerwartete Ablenkung eines Projektils verantwortlich. Laut Verwaltungsgerichtshof hätte er aber gar nicht jagen dürfen, ohne sich über das Abprallverhalten informiert zu haben.

Wien. Beim herbstlichen Rehabschuss in Oberösterreich kam es im Jahr 2014 zu einem gefährlichen Zwischenfall. Ein Jäger schoss auf ein Kitz, verfehlte es jedoch. Das Projektil aus seinem Winchester-Gewehr schlug stattdessen in der verglasten Schmutzschleuse eines Hauses ein und blieb dort zwischen der äußeren und der inneren Scheibe liegen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte nun zu klären, ob der Mann seine Jagdkarte abgeben musste.

Strafverfahren eingestellt

Zwar ließen sich die Positionen des Jägers und des Tieres beim fraglichen Schuss nachträglich nicht mit absoluter Sicherheit feststellen. Das mag auch der Grund sein, warum ein Strafverfahren wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit eingestellt worden ist. Ein paar Fakten stehen aber eindeutig fest: Der Jäger hat vom Boden aus – nicht etwa von einem Hochsitz – auf das in einer Wiese stehende Tier geschossen, und zwar vor einer Kuppe, hinter der ein öffentlich benützter Feldweg verlief. Keinesfalls hat er die Glasscheibe direkt getroffen – sonst hätte das Geschoss nämlich mühelos beide Scheiben durchschlagen und vielleicht noch mehr. Wie auch seine verformte Spitze zeigte, muss das Projektil von einem harten Gegenstand – vermutlich einem Stein – abgeprallt und in Richtung Haus weitergeflogen sein.

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