Höchstgericht: Pflegeeltern gehen Oma und Opa vor

APA/dpa
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Eine drogenabhängige Mutter will, dass ihr Kind bei Pflegeeltern bleibt. Die leiblichen Großeltern wünschen sich den Enkel aber bei sich. Der OGH urteilt zu Gunsten der Pflegeeltern.

Wien. Bei wem kann ein Kind besser aufwachsen? Bei Pflegeeltern oder bei den leiblichen Großeltern? Diese Frage galt es in einem aktuellen Rechtsstreit zu klären, der eine Besonderheit aufweist: Die Mutter selbst will, dass ihr Kind bei den Pflegeeltern bleibt und keinesfalls zu Oma und Opa des Kindes kommt.

Den dreieinhalb Jahre alten Buben selbst erziehen kann die leibliche Mutter nicht. Die drogenabhängige Frau stimmte im Jahr 2014 zu, dass das Kind in eine Krisenpflegeeinrichtung kommt. Der Bub wird seither von Pflegeeltern betreut. Dort, so hielten die Gerichte fest, gehe es ihm auch gut. Das Kind weist eine gute Entwicklung auf.

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