Verordnungen: VfGH erhöht Rechtssicherheit

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Ab sofort können Gerichte Verordnungen nur noch anwenden oder anfechten.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) räumt mit einer umstrittenen Rechtsprechung rund um die Prüfung von Verordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit auf. Es geht um die Frage, ob Gerichte selbstständig prüfen können, ob Verordnungen in korrekter Weise erlassen worden sind oder nicht.

Das Ergebnis vorweg: Ab sofort können Gerichte Verordnungen nur noch anwenden oder anfechten; sie dürfen sie nicht mehr unberücksichtigt lassen, weil sie Fehler bei der Kundmachung orten. Der VfGH verhilft damit einem „die österreichische Verfassungsordnung geradezu prägenden Element der Rechtssicherheit“ zum Durchbruch: „Für niemanden soll die Verbindlichkeit solcher genereller Normen in Frage stehen, solange die Rechtswidrigkeit nicht in einem förmlichen Verfahren durch den Verfassungsgerichtshof festgestellt wird“, argumentiert das Höchstgericht (V4/2017).

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