Zwei Instanzen wollten einem Mann, der sich als Gast auf einem Bananenboot verletzte, Schmerzengeld gewähren. Der OGH nicht.
Wien. Sie sind ein Hingucker an vielen Seen: große Bananen aus Gummi, auf denen mehr oder weniger mutige Badegäste Platz nehmen, um von einem Motorboot über das Wasser gezogen werden. Mit einem kleinen Malheur muss man dabei rechnen, kentert die Banane doch statistisch betrachtet auf sechs von sieben Fahrten. Aber ist man sich als Gast auf der Banane auch bewusst, dass der Spaß mit schweren Verletzungen enden kann?
Es war ein Augusttag vor vier Jahren, der für einen Mann tragisch enden sollte. Der Mann meldete sich an einem See zu einer Bananenfahrt an. Was ihn da in etwa erwartet, war ihm bekannt. Schon seit 15 Jahren fuhr der Mann an diesen See, ein- oder zweimal hatte er sich in den Vorjahren auch schon auf die Banane gewagt. Als die Banane aber diesmal kenterte, fiel der Mann nicht nur ins Wasser, sondern verletzte sich auch noch schwer im Bereich des Schädels und des Gesichts. Vermutlich, weil er mit dem Gesicht den Körperteil eines anderen Mitfahrers touchiert hatte.