„Studentenheim“ darf Asylheim sein

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Feature: Hazel Thompson / Eyevine / picturedesk.com(c) Hazel Thompson / Eyevine / picturedesk.com (Hazel Thompson)
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Nach einer Umwidmung zogen statt den erwarteten Studenten Asylwerber in ein Haus ein. Andere Bewohner wollten dies gerichtlich untersagen, scheiterten damit aber vor dem Höchstgericht.

Insbesondere in der Nacht sei man mit Lärm und mit unangenehmen Kochgerüchen seitens der Asylwerber konfrontiert. Auch um die Sicherheit müsse man sich sorgen. Mit diesen Argumenten versuchten Hausbewohner einem Mann zu verbieten, seine Räumlichkeiten an Asylwerber zu vergeben. Die Hausbewohner hatten zwar der Umwidmung von Büroräumlichkeiten zu Wohnzwecken zugestimmt. Allerdings habe man ihnen gesagt, dass Studenten einziehen und keine Asylwerber. Aber macht das rechtlich betrachtet einen Unterschied?

Auf der strittigen Liegenschaft befinden sich Wohnungen ebenso wie Büros oder Geschäfte. Ein Mann ließ Büroräumlichkeiten umwidmen und errichtete an ihrer Stelle zehn Zimmer samt Vorraum sowie zwei Bäder mit abgetrennten WCs. Der Mann berief sich danach darauf, dass der Platz laut der Umwidmung zu Wohnzwecken genützt werden soll. Daher habe er auch das Recht gehabt, die Wohnungen an das Land Tirol zu vermieten, das in den Einheiten Asylwerber beherberge.

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