Richter wollte Richteramtsanwärterin "sexuell zu Diensten sein"

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Ein älterer Richter lud eine ihm zugeteilte Richteramtsanwärterin zu sich nach Hause ein und machte ihr ein fragwürdiges "Angebot". Nun bestätigte der Oberste Gerichtshof eine Disziplinarstrafe gegen den verbal zudringlichen Ausbildungsrichter.

Man kann der Justiz nicht vorwerfen, sie hätte den Fall unter den Teppich gekehrt. Im Gegenteil: Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil offengelegt, wie ein Richter sich zu Hause einer von ihm auszubildenden Berufsanwärterin unsittlich genähert hatte und wie er sich zu verteidigen versucht hatte. Ohne Erfolg: Der OGH bestätigt eine vom Oberlandesgericht Graz verhängte Disziplinarstrafe von 7000 Euro.

Es gab „Orgasmusgarantie“

Der Mann, ein älterer Richter im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien (umfasst auch NÖ, Burgenland), kam gleich zur Sache. Er hatte eine ihm zugeteilte Richteramtsanwärterin zu sich nach Hause eingeladen und eröffnete ihr, dass er sie oral befriedigen wolle. Es gebe eine „Orgasmusgarantie“. Obwohl die junge Frau von Anfang an das fragwürdige „Anbot“ (so der Richter später) ablehnte, ließ er von seinen verbalen Annäherungsversuchen nicht ab, sondern intensivierte diese: Es könne auch „einseitig“ sein, und es wäre eine Verschwendung, wenn sie es nicht machen würde. Der Richter fragte die Juristin über ihre sexuellen Gewohnheiten aus, zeigte ihr Videos, die Frauen beim Orgasmus zeigen sollten, und gab ihr zu bedenken, dass sie das verpassen würde. Angesichts ihrer durchgehend ablehnenden Haltung kündigte er an, in ihrer Beurteilung festzuhalten, dass sie konsequent sei.

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