Zeitung muss „Exklusiv“-Story allein haben

Die „Kronen Zeitung“ hatte am 10. Mai behauptet, sie hätte tags zuvor exklusiv berichtet, dass die Rolling Stones im September Österreich beehren würden.
Die „Kronen Zeitung“ hatte am 10. Mai behauptet, sie hätte tags zuvor exklusiv berichtet, dass die Rolling Stones im September Österreich beehren würden. (c) Clemens Fabry
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"Krone" nahm Exklusivität zu Unrecht in Anspruch.

Wien. Wenn eine Zeitung behauptet, Informationen „exklusiv“ zu verbreiten, dürfen die Leser erwarten, dass ihr Blatt nicht bloß früher, sondern (am jeweiligen Tag) als einziges darüber berichtet. Steht die gleiche Information auch in einer anderen Zeitung, so kann die Behauptung einer exklusiven Berichterstattung als irreführende Geschäftspraktik (§2 UWG) verboten sein.

Die „Kronen Zeitung“ hatte am 10. Mai behauptet, sie hätte tags zuvor exklusiv berichtet, dass die Rolling Stones im September Österreich beehren würden. Das Gleiche war aber am Vortag auch im „Kurier“ gestanden. Dieser klagte die „Krone“ auf Unterlassung.

Der Oberste Gerichtshof billigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, wonach der Hinweis der „Krone“ irreführend war. Und wies deren Rechtsmittel zurück. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2017)

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