90.000 Euro jährlich für den Präsidenten, je 60.000 für seine Stellvertreter.
Wien. Die Funktionäre in den Rechtsanwaltskammern arbeiten in der Standesvertretung ehrenamtlich. Das war in der bald 170-jährigen Geschichte der Kammern ein ungeschriebenes Gesetz. Neuerdings gibt es dazu eine Ausnahme: Das vierköpfige Präsidium des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Dachorganisation der neun Anwaltskammern in den Ländern, bekommt ab nächstem Jahr erstmals eine Funktionsentschädigung.
Genau genommen sind es vier, nämlich 90.000 Euro jährlich für Örak-Präsident Rupert Wolff, jeweils 60.000 Euro für seine drei Stellvertreter. „Das Ausmaß der zeitlichen Anforderung ist ins Unermessliche gewachsen“, sagt Wolff zur „Presse“. In den vergangenen beiden Jahren habe er 75 Prozent der Regelarbeitszeit für den Örak aufgebracht. Zulasten der Arbeit in seiner Kanzlei.