Investorenschutz

Warum das Parlament Ceta zustimmen sollte

Der Export von Maschinen nach Kanada ließe sich noch steigern.
Der Export von Maschinen nach Kanada ließe sich noch steigern.(c) REUTERS (Chris Helgren)
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Das zur Komplettierung des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada vorgesehene Schiedsgericht würde helfen, auch österreichische Investoren in Kanada vor diskriminierenden Maßnahmen zu schützen. - Ein Plädoyer.

Wien. Die neue Koalition scheint sich im Gegensatz zur Opposition mit dem Handelsabkommen Ceta anzufreunden. Zehn Jahre lang hat die EU ein Freihandelsabkommen mit Kanada verhandelt, das in der politischen Diktion als Comprehensive Economic and Trade Agreement (Ceta) bezeichnet wird. Ungeachtet zahlreicher Proteste hat der Rat am 28. Oktober 2016 die Unterzeichnung des Abkommens beschlossen (Ratsbeschluss 2017/37) und die vorläufige Anwendung am 16. September 2017 im Amtsblatt der EU (L 238/9) kundgetan. Damit ist Ceta in Kraft getreten – allerdings nur eingeschränkt: Der Investorenschutz mit der Regelung zum Schiedsgericht fällt nicht in die Kompetenz von Brüssel und muss von den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifizieren werden.

In den deutschsprachigen Ländern wird Ceta kritisch gesehen, insbesondere wegen Investorenschutz und Schiedsgericht. Dieses Schiedsgericht können ausländische Investoren anrufen, wenn sie durch eine entschädigungslose Enteignung oder eine schwer diskriminierende Einschränkung einen Schaden erleiden.

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