Wirtschaftstreuhänder wollen nach berufsinternen Richtlinien in Rechnungslegung verstärkt von Unternehmensfortführung ausgehen.
Wien. Die österreichischen Wirtschaftstreuhänder treten dafür ein, die Regeln der Rechnungslegung stärker vom Insolvenzrecht zu trennen. Nach neuen berufsinternen Richtlinien soll bei der Bilanzerstellung ab sofort schärfer zwischen der (unternehmensrechtlichen) Fortführungsprognose und der (insolvenzrechtlichen) Fortbestehensprognose unterschieden werden.
Prinzip des „Going concern“