Asyl dank Recht auf Bildung?

Nach UN-Angaben sind Mädchen in einzelnen Regionen Afghanistans beim Zugang zu schulischer Bildung noch immer stark benachteiligt.
Nach UN-Angaben sind Mädchen in einzelnen Regionen Afghanistans beim Zugang zu schulischer Bildung noch immer stark benachteiligt. (c) APA/AFP/NOORULLAH SHIRZADA
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Verfassungsgerichtshof hebt negative Asylentscheidungen über Familie aus Afghanistan auf: Gericht habe fehlende Bildungsmöglichkeiten für die Töchter außer Acht gelassen.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verlangt größere Sorgfalt beim Umgang mit Asylanträgen von Afghanen. Das Höchstgericht hat fünf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben, mit denen einer afghanischen Familie mit drei Töchtern der Asylstatus verweigert worden war. Der Gerichtshof bemängelt daran, dass sich das Gericht nicht mit der fehlenden Bildungsmöglichkeit für die Kinder in ihrer Heimatprovinz auseinandergesetzt habe. Ob gleichsam ein Recht auf Bildung der Familie zum Asyl verhelfen wird, ist allerdings noch offen.

Die Eltern kamen mit den Mädchen im Alter von sechs bis zwölf Jahren nach Österreich und suchten um Asyl an. Sie gaben an, in ihrer Heimat von den Taliban bedroht worden zu sein; außerdem wolle ein Cousin des Vaters die Töchter verheiraten oder für andere Zwecke verkaufen. Vor allem aber hätten sie das Land deshalb verlassen, weil ihre Töchter dort nicht in die Schule gehen könnten. „Meine Töchter haben in Afghanistan keine Zukunft“, sagte die Mutter bei der Erstbefragung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl.

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