Wer Radler mit Hacke in der Hand sieht, muss bremsen

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Themenbild: Radfahrer(c) Clemens Fabry
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Ein Motorradfahrer hat langsamer zu werden, wenn ein Radfahrer vor ihm eigenartig unterwegs ist. Hauptschuldiger bleibt aber der Radler.

Er tat sich schwer, ein Handzeichen zu geben. Schließlich hielt sich der Radler nur mit einer Hand am Lenker an. Die andere Hand war damit beschäftigt, eine Hacke zu halten. Beim Abbiegen kam es zu einem Unfall mit einem hinter dem Radler kommenden Motorradfahrer, der seinerseits zuvor zu schnell unterwegs gewesen war. Doch wen trifft bei diesem Zusammenstoß die Schuld?

Radfahrer und Motorradfahrer hatten Verletzungen und materielle Schäden zu beklagen. Der Motorradfahrer war im Ortsgebiet zu schnell unterwegs gewesen. Als er sah, dass der Fahrradfahrer vor ihm einbog, begann der Motorradlenker zu bremsen. Den Entschluss zu bremsen fasste er gerade noch im Ortsgebiet. Die Bremsung leitete er sieben Meter nach Ende des Ortschilds ein. Auch zum Unfall mit dem Radfahrer kam es erst kurz nach Ende des Ortsgebiets.

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