Völkerrecht: Aggressoren bald vor dem Strafgerichtshof

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Unter Österreichs Leitung haben 123 Vertragsstaaten die Aktivierung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für das Verbrechen der Aggression beschlossen. Für einen Konflikt mit Nordkorea brächte das aber wenig.

Salzburg. Am 17. Juli 2018, dem „Internationalen Tag der Gerechtigkeit“, jährt sich die Annahme des Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof zum 20. Mal. Zu diesem Jubiläum erhält der Gerichtshof ein besonderes „Geschenk“, die Aktivierung seiner Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression. Damit kann der Gerichtshof Personen für schwerwiegende Verletzungen des völkerrechtlichen Gewaltverbots, insbesondere das Führen von Angriffskriegen, zur Verantwortung ziehen.

Das Verbrechen der Aggression, war bereits 1998 im Gründungsstatut von Rom als eine der vier Verbrechenskategorien in der Zuständigkeit des Strafgerichtshofs verankert worden. Während Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unmittelbar mit Inkrafttreten des Statuts verfolgt werden konnten, blieb die Zuständigkeit über das Verbrechen der Aggression vorerst symbolisch.

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