Deutsches Kind nützt bosnischer Mutter nicht

Eine als Heimhilfe beschäftigte Bosnierin muss Österreich wieder verlassen.
Eine als Heimhilfe beschäftigte Bosnierin muss Österreich wieder verlassen.(c) REUTERS (Christian Hartmann)
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Eine Pflegerin muss Österreich verlassen, obwohl ihre Tochter Deutsche ist.

Wien. Die Tochter ist Deutsche und damit EU-Bürgerin, aber noch nicht selbsterhaltungsfähig. Die Mutter ist als Bosnierin Drittstaatsangehörige, arbeitet als Pflegerin in Österreich und ernährt mit ihrem Geld die Tochter. Wäre die Mutter EU-Bürgerin und die Tochter Drittstaatsangehörige, hätten beide gute Chancen, in Österreich bleiben zu dürfen. Weil es aber umgekehrt ist, droht nach einer Entscheidung des Höchstgerichts beiden der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung.

Dabei hatte das nach Säumnisbeschwerden für den Fall zuständig gewordene Verwaltungsgericht Wien 2015 noch Mutter und Tochter einen dauernden Aufenthalt gewähren wollen. Die damalige Innenministerin, Johanna Mikl-Leitner, hatte die Entscheidung aber bekämpft und war als Vertreterin des Staates vor den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gezogen.

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