Spar-Chef Drexel muss nicht zahlen

Gerhard Drexel, Vorstandsvorsitzender der Handelskette Spar, sollte höchstpersönlich knapp 53.000 Euro Strafe zahlen.
Gerhard Drexel, Vorstandsvorsitzender der Handelskette Spar, sollte höchstpersönlich knapp 53.000 Euro Strafe zahlen.(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Verwaltungsgerichtshof kippt Strafen rund um Arbeitszeitaufzeichnung.

Wien. Der Fall hatte Ende 2016 für Aufsehen gesorgt: Gerhard Drexel, Vorstandsvorsitzender der Handelskette Spar, sollte höchstpersönlich knapp 53.000 Euro Strafe zahlen. In dem Unternehmen seien „keine ausreichenden Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden“ geführt worden, so das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Mittlerweile ist Drexel diese Sorge los: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Bestrafung aufgehoben.

Das Arbeitsinspektorat hatte den Fall aufgebracht: Aus der Zeiterfassung gehe nicht hervor, welche Zeiten zwischen der Betätigung der Stechuhr beim Kommen und Gehen vom Arbeitgeber anerkannt wurden. Während aus der schriftlichen Dokumentation links die gestempelte Zeit hervorging, stand in der rechten Spalte eine (kürzere) Gesamtarbeitszeit. Spar verteidigte sich damit, dass die Mitarbeiter nicht „gleiten“ dürfen und deshalb nicht immer die volle gestempelte Zeit akzeptiert würde. Für den VwGH reichen die auf der linken Seite ausgewiesenen Zeitpunkte jedoch aus (Ra 2017/11/0243 zum Arbeitszeitgesetz, Ra 2017/02/ 0181 zum KJBG). (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.01.2018)

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