Der Verwaltungsgerichtshof billigt die juristischen Konsequenzen nach verbalen Entgleisungen eines Salzburger Lehrers.
Wien. Als eine „eher zwanglose“ verbale Kommunikation bezeichnete, bis zur Unkenntlichkeit beschönigend, ein Salzburger Lehrer die Ausdrucksweise, derer er sich im Unterricht befleißigte. Tatsächlich waren es schwere verbale Entgleisungen, die den Landesschulrat als Dienstbehörde zum Handeln zwangen. Wie der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, erfolgte die Suspendierung samt Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu Recht.
„Jetzt bist du 16, jetzt bist du stichreif, nur für mich nicht, weil ich bin dein Lehrer“; „kein Schwanz rührt sich“; „ich steh voll auf Schokotitten“; „was seufzt du wie in deinen feuchten Träumen“: Der Lehrer, der auch häufig „ficken“ sagte, bestritt diese Äußerungen gar nicht. Er spielte sie aber herunter und sah sich schuldlos, weil er unter schwerer Schlaflosigkeit, Impulskontrollstörung und Bluthochdruck gelitten habe.