OGH kippt Strafurteil gegen Staatsverweigerer

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Für den Vorwurf der - noch dazu schweren - Erpressung fehlten nötige Feststellungen.

Wien. Der Oberste Gerichtshof hat die Verurteilung zweier Staatsverweigerer wegen schwerer Erpressung aufgehoben. Die beiden Frauen – es waren Mutter und Tochter – wollten nicht länger Kanalgebühr, Hundeabgabe und Grundsteuer zahlen; inwiefern ihre Drohungen aber die Opfer einzuschüchtern vermochten, geht aus dem Urteil nicht klar genug hervor.
Die beiden verlangten von der Bürgermeisterin und einem Gemeindeverbandsfunktionär 250.000 bzw. 115.000 Euro „Silberäquivalent“ als Schadenersatz; sollten die Opfer nicht zahlen, würden sie ins amerikanische Schuldenregister UCC eingetragen werden. Das Landesgericht Krems ging zwar davon aus, dass die Adressaten Zeit und Geld aufwenden müssten, um die „aus der Luft gegriffenen Forderungen“ abzuwehren. Für den OGH fehlten aber Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Androhung: Dem Urteil ist „nicht mit Bestimmtheit zu entnehmen, welches Übel die Angeklagten den Opfern ankündigten“ (17 Os 25/17f).

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