Krankentransport: Kasse haftet nicht

Beim Transport und bei Arztleistungen ist die Krankenkasse weitgehend von Haftungen befreit.
Beim Transport und bei Arztleistungen ist die Krankenkasse weitgehend von Haftungen befreit.REUTERS
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Weil ihr der Fahrdienst nicht beim Einsteigen half, verunglückte eine schon verletzte Frau noch einmal. Die Krankenkasse muss aber nicht für den Fehler des Fahrzeuglenkers einstehen.

Wien. Weil sie nach einer Operation gehbehindert war, sollte eine Frau via Krankentransport zu einem Kontrolltermin fahren. Doch beim Einsteigen in das Fahrzeug half ihr niemand. Die Frau stürzte kurz vor Erreichen der Beifahrertüre und verletzte sich erneut. Doch nun stellte sich die Frage: Kann die Frau wegen des Unglücks Geld von ihrer Krankenkasse fordern?

Die Frau hatte sich ursprünglich einer Hallux-Operation am rechten Bein unterzogen. Nach dem Sturz beim Krankentransport kamen nun eine Knochenabsplitterung im Bereich des Mittelfingers der linken Hand und dementsprechende Schmerzen hinzu. Die Frau musste nun sowohl für ihr Bein als auch den Finger eine Rehabilitation absolvieren.

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