Zugleich mit Bierlein bringt die ÖVP ihre beiden weiteren Wunschkandidaten durch.
Wien. Nach einem hektischen Ringen innerhalb der Koalition setzte sich am Dienstagnachmittag die ÖVP durch: Sie ist es, die ihre Wunschbesetzungen am Verfassungsgerichtshof per Regierungsbeschluss auf den Weg bringt. Die FPÖ hingegen muss die von ihr favorisierten Bewerber durch Hearings in National- und Bundesrat bringen.
Brandstetter auf der Liste
Nach „Presse“-Informationen nominiert die Regierung also heute neben Brigitte Bierlein als neue VfGH-Präsidentin auch Christoph Grabenwarter, bisher „gewöhnliches“ Mitglied des Gerichtshofs und Wunschkandidat der ÖVP für die frei werdende Stelle von Vizepräsidentin Bierlein. Dritter Name auf der Regierungsliste: Wolfgang Brandstetter. Der ehemalige Justizminister soll Grabenwarters Stelle übernehmen.
Die FPÖ geht damit vorerst leer aus und muss darauf bauen, dass ihre Wunschkandidaten nach den Hearings im Parlament gewählt werden: Der FPÖ-nahe Linzer Professor für Öffentliches Recht, Andreas Hauer, und der Wiener Rechtsanwalt Michael Rami, der regelmäßig FPÖ-Politiker vertritt.
Besonders für Hauer wird das Hearing spannend, weil er Mitglied einer schlagenden Verbindung ist. Fachlich hat er aber einen sehr guten Ruf – vor allem im Polizei- und Fremdenrecht. Rami ist zwar kein ausgewiesener Verfassungsrechtler, sondern vor allem als Medienrecht-Experte bekannt; im Gegensatz zu Rechtsanwalt Tassilo Wallentin, den die FPÖ eine Zeitlang favorisiert hatte, ist er aber nie mit massiv EU-skeptischen und verschwörungstheoretischen Kolumnen in der „Kronen Zeitung“ aufgefallen.
Für Ex-Minister Brandstetter hätte das Hearing unangenehm werden können. Als Verfassungsrichter wird er berufen sein, Gesetze zu prüfen, die aus seiner Regierungszeit stammen. Die Verfassung sieht hier keine Unvereinbarkeit; Experten kritisieren aber die Optik. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.02.2018)