Rechtspanorama am Juridicum

"Es wird auch Verlierer geben"

Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums wurde über die geplanten Reformen von Minister Josef Moser diskutiert.
Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums wurde über die geplanten Reformen von Minister Josef Moser diskutiert. (c) Stanislav Jenis
  • Drucken

Totes Recht soll abgeschafft, die Übererfüllung von EU-Recht zurückgefahren werden. Insbesondere das zweite Projekt sei aber heikel, meinen Experten.

Wien. Es sind zweierlei Schwerpunkte, an denen im Justiz- und Reformministerium von Josef Moser gerade gearbeitet wird. Zum einen soll bedeutungslos gewordenes Recht außer Kraft gesetzt werden. Die Ministerien durften bis vergangenen Donnerstag ihre Vorschläge dafür nennen. Zum anderen soll die Abschaffung von Gold Plating – also der Übererfüllung von EU-Recht bei der nationalen Umsetzung – geprüft werden. Diesbezüglich können die Ministerien noch bis zum 15. Mai Stellungnahmen abgeben. Doch gerade der zweite Punkt ist umstritten, wie das letztwöchige Rechtspanorama am Juridicum zeigte.

Es gebe nun eine andere Regierung mit anderen Präferenzen. Wenn die Koalition etwa beim Arbeitnehmerschutz die Rechte zurückfahren wolle, dürfe sie das natürlich tun. „Aber was mich ein wenig stört, ist das Verstecken hinter dem Begriff Gold Plating“, meinte Hans Peter Lehofer, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs und Honorarprofessor für öffentliches Recht an der WU Wien. „Hinter jedem Gesetz steht ein Problem. Man macht Gesetze nicht, weil es so lustig ist“, sagte Lehofer. Die Regierung solle also ehrlicherweise offen sagen, wenn sie Änderungen wolle.

Dass Änderungen nötig sind, liegt für Alfred Heiter, Bereichsleiter für Finanzpolitik und Recht bei der Industriellenvereinigung, auf der Hand. „Jeder, der einmal unternehmerisch tätig war, sieht, dass wir eher an einer Überregulierung als an einer Unterregulierung leiden“, meinte er. Es gebe „einen Stoß an Gesetzen und Richtlinien“. Es sei etwa absurd, dass man Banken im Zeitalter des Internets noch verpflichte, Kurse in Papierform in die Auslage zu stellen. Und wenn das österreichische Recht schärfere Sanktionen gegen Unternehmer vorsehe, als von der EU verlangt, sei das international betrachtet ein Wettbewerbsnachteil.

Man müsse fürchten, dass am Ende des Projekts rund um Gold Plating eine Senkung des Verbraucherschutzniveaus stehen könne, meinte Petra Leupold, Leiterin der Akademie und der Abteilung Wissen im Verein für Konsumenteninformation. „Wir haben sehr hohe Maßstäbe im österreichischen Konsumentenschutzrecht“, sagte sie. Und eigentlich sollte man den Anspruch haben, diese hohen Maßstäbe in Europa durchzusetzen. Zudem seien Öffnungsklauseln für die Nationalstaaten im EU-Recht bisher nicht nur zugunsten der Konsumenten genützt worden, sondern auch zugunsten von Unternehmern. Falls man nun einseitig auf die Konsumentenrechte schauen wolle, „halte ich das für nicht zielführend“, so Leupold.

Reichen Mindeststandards?

„Es wird Gewinner, aber auch Verlierer geben. Und das sollte man auch offen sagen“, meinte Magdalena Pöschl, Professorin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien, zum Gold Plating. Auch sie betonte, dass eine Übererfüllung von EU-Recht nicht grundsätzlich schlecht sein müsse. „Man könnte sagen, dass der Staat sich nicht mit absoluten Mindeststandards zufrieden geben soll.“

Hingegen rechne sie beim anderen Projekt, jenem der bloßen Rechtsbereinigung, weder mit Gewinnern noch mit Verlierern, sagte Pöschl. „Rechtsbereinigung ist etwas ganz Technisches“, erklärte sie. Die Professorin hinterfragte aber die vom Reformministerium geplante Methode der Rechtsbereinigung. Es sollen alle Gesetze, die vor dem Jahr 2000 als Stammgesetz kundgemacht wurden, außer Kraft treten. Ebenso alle Verordnungen, die vor der Jahrtausendwende erlassen wurden.

Ausgenommen von der Aufhebung sollen nur jene Normen sein, die ausdrücklich genannt werden. Das hat den Vorteil, dass man rasch sieht, welche Gesetze noch gelten. Aber den Nachteil, dass man nicht aufgelistet hat, welche Normen außer Kraft treten, rügte Pöschl: „Ich persönlich fände es gut, wenn man taxativ aufzählt, was außer Kraft treten soll.“

Gerhard Hesse, Chef des Verfassungsdiensts im Reformministerium und für die Rechtsbereinigung zuständig, kennt die Einwände gegen die von seinem Ressort gewählte Methode. „Wir lesen ja auch Zeitung“, sagte der Sektionschef. Manche Juristen hatten in Medien davor gewarnt, dass Gesetze übersehen und unabsichtlich außer Kraft treten könnten.

Damit das nicht passiert, will Hesse eine Schattenliste führen, in der jene Gesetze stehen, die außer Kraft treten. „Man wird am Ende transparent sehen, welche Vorschriften in Geltung stehen und welche nicht“, versprach der Sektionschef. Im Gesetz zur Rechtsbereinigung selbst sollen aber dann nur jene Normen stehen, die in Kraft bleiben. „Wir haben eine eindeutige Präferenz, eine Positivliste zu verankern“, sagte Hesse. Und dieselbe Art der Rechtsbereinigung habe man auch schon einmal 1999 erfolgreich gewählt.

Startschuss für mehr Projekte

Und was hat der Normalbürger davon, wenn ohnedies nicht mehr angewandte Gesetze beseitigt werden? „Wir beginnen damit einen Prozess der Auseinandersetzung mit der Rechtsordnung“, sagte Hesse. Die Rechtsbereinigung sei nur der Startschuss zu möglichen weiteren Reformen. Der zweite Schritt sei das Thema Gold Plating. Und in weiterer Folge solle dann etwa auch eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern erarbeitet werden, betonte Sektionschef Hesse.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.03.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.