Waffe (zu) gut verwahrt, Genehmigung entzogen

Wer nicht weiß, wo die Waffe ist, verliert die Berechtigung.
Wer nicht weiß, wo die Waffe ist, verliert die Berechtigung.(c) REUTERS (Heinz-Peter Bader)
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Weil ein Mann die Waffe erst nicht fand und sie für gestohlen hielt, verliert er sie nun wirklich.

Wien. Seine Waffe sei gestohlen, sagte ein Mann in der Steiermark. Schließlich sollte sich herausstellen, dass die Waffe gar nicht weg, sondern sogar sicher verwahrt war. Seine Waffenbesitzkarte und seinen Waffenpass ist der Mann nun trotzdem los.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hatte diese Maßnahme verhängt. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und argumentierte den Entzug der Waffenkarte mit der mangelnden Verlässlichkeit des Mannes. Dieser habe zunächst selbst nicht gewusst, wo sich seine Faustfeuerwaffe befand. Dass sie am Ende in einer versperrten Metallkassette in einem versperrten Kasten in einem versperrten Haus vorgefunden wurde, ändere dann auch nichts mehr an der mangelnden Verlässlichkeit des Mannes.

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