Gerichtsjahr: Aufnahmestopp droht

PK PR€SIDENTEN DER OBERLANDESGERICHTE: SCARIA/JELINEK/LEHMAYER/SCHR…DER
PK PR€SIDENTEN DER OBERLANDESGERICHTE: SCARIA/JELINEK/LEHMAYER/SCHR…DER(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Schon in den nächsten Wochen könnten keine Rechtspraktikanten mehr angestellt werden. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte fürchten auch, dass sich Prozesse verzögern.

Wien. Besonders viele Jus-Absolventen haben heuer schon das Gerichtsjahr begonnen. Gleichzeitig steht Justitia unter Spardruck. Die Folge: Den Rest des Jahres könnten keine Jungjuristen mehr für das Praktikum, das Voraussetzung für klassische juristische Berufe ist, aufgenommen werden.

Bereits ab April oder Mai müsste man nach den jetzigen Budgetberechnungen die Bewerbungen stoppen, erklärte Gerhard Jelinek, Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, am Donnerstag. Die Folgen wären nicht nur für die Gerichte, in denen die Jungjuristen als Systemerhalter eingesetzt werden, zu spüren. Auch für die Jus-Absolventen entstünden Probleme. Sie müssten auf das nächste Jahr warten. Und durch die Vielzahl an Personen, die in der Zwischenzeit mit dem Jusstudium fertig werden, könnten auch dann nicht alle mit dem Gerichtsjahr beginnen. Zumal die bis dahin noch längere Warteliste der Reihe nach abgebaut werden müsste.

Ab kommendem Jahr dürfte das Gerichtsjahr nach den jetzigen Sparplänen der Regierung zudem nur noch fünf statt wie bisher sieben Monate dauern („Die Presse“ berichtete in der Mittwochsausgabe). Dadurch sollen allein bei den Rechtspraktikanten vier bis fünf Millionen Euro pro Jahr gespart werden. Sie verdienen rund tausend Euro brutto im Monat.

Vier Präsidenten, eine Mission

Die Sparpläne in der Justiz waren auch der Grund, warum Jelinek zusammen mit den drei anderen OLG-Präsidenten, Manfred Scaria (Graz), Katharina Lehmayer (Linz) und Klaus Schröder (Innsbruck), zu einer Pressekonferenz in den Wiener Justizpalast eingeladen hatte. Ein unüblicher Schritt, den die vier Präsidenten mit den Folgen der Regierungsvorgaben begründeten. So sollen rund 40 Stellen von Richtern und Staatsanwälten nicht nachbesetzt werden. Im Kanzleibereich sei geplant, heuer 82 Planstellen zu beseitigen, im nächsten Jahr dann weitere 94, klagten die Gerichtspräsidenten.

Ohne Qualitätsverlust, so der Grazer Gerichtspräsident Scaria, würden diese Einsparungen kaum umgesetzt werden können. Sein Innsbrucker Kollege Schröder erinnerte daran, dass die Justiz mehr einnehme als ausgebe. Für heuer wird mit 1,14 Milliarden Euro an Einnahmen aus Gerichtsgebühren gerechnet. Ausgeben dürften die vier OLG-Sprengel „vom Klopapier bis zur Telefonüberwachung“ laut dem Budgetplan des Finanzministers aber nur 812 Millionen Euro.

Um das Justizbudget war zuletzt ein politisches Feilschen entstanden. Justizminister Josef Moser forderte zusätzliche Mittel, „um die volle Funktionsfähigkeit“ der Justiz zu erhalten. Finanzminister Hartwig Löger schloss Nachverhandlungen aber aus. Und Beamtenminister Heinz-Christian Strache ließ wissen, dass er sich nicht für die Personalkürzungen im Justizressort zuständig sehe.

Was bedeutet es, wenn das Budget so bleibt? „Wir werden weniger Zeit für die Anliegen von Bürgern haben“, meinte die Linzer OLG-Präsidentin Lehmayer. Das werde sich am Amtstag zeigen und auch auf das Ansehen der Justiz auswirken. Die Kürzungen bei den Richterposten ist aus Sicht der Gerichtspräsidenten auch deswegen fatal, weil sich Verfahren verzögern würden. Gleichzeitig rechne man mit mehr Anzeigen, weil die Polizei im Gegensatz zur Justiz personell ausgebaut wird.

Zudem müssten Richteramtsanwärter nach jahrelanger, vom Staat finanzierter Ausbildung nun noch zwei, drei Jahre warten, bevor sie nach den Einsparungen einen Posten als Richter bekommen. Da bestehe die Gefahr, dass die Richteramtsanwärter der Justiz den Rücken kehren und aus finanziellen Gründen in die Privatwirtschaft wechseln. „Das ist, als ob ein Fußballverein die besten Nachwuchsspieler köderte und trainierte. Und dann sagte, er gäbe sie ohne Ablöse frei“, meinte Jelinek.

„Schwere Schäden“ befürchtet

„Wir warnen vor schweren Schäden der österreichischen Justiz, vor schweren Schäden des Wirtschaftsstandorts Österreich und vor schweren Schäden des Rechtsstaats“, betonten die vier Präsidenten in einer gemeinsamen Erklärung. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal bekundete indes, es sei Anliegen der Regierung, dass die Funktionsfähigkeit der Gerichtsbarkeit gewährleistet bleibe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2018)

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