Gerichtsjahr bleibt in bisheriger Länge, kein Aufnahmestopp

Clemens Fabry
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Der Aufnahmestopp für Jungjuristen ist wieder vom Tisch, aber bei Übernahmswerbern soll künftig früher und strikter ausgesiebt werden.

Wien. Nachdem ersten Bewerbern für das Gerichtsjahr bereits mitgeteilt wurde, dass sie ihren Dienst aus budgetären Gründen nicht antreten könnten, zieht das Justizministerium die Notbremse. Rücklagen des Ministeriums werden aufgelöst und mehr Geld wird an die Oberlandesgerichte überwiesen. Gleichzeitig ersuchte das Justizministerium die vier Oberlandesgerichte schriftlich, vom Aufnahmestopp Abstand zu nehmen.

Zudem soll die angedachte Verkürzung des Gerichtsjahres von sieben auf fünf Monate zumindest für dieses und nächstes Jahr vom Tisch sein. „Davon ist auszugehen“, erklärte Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, am Freitag der „Presse“. Gespart werden soll aber bei der Verlängerung von Rechtspraktikanten.

Wer Richteramtsanwärter werden will, wird nach gängiger Praxis über die sieben Monate hinaus verlängert, bevor nach weiteren Tests und Monaten entschieden wird, ob jemand tatsächlich Richteramtsanwärter werden darf. Künftig werde man bei der Auswahl von Beginn an viel strikter vorgehen und nur noch die aussichtsreichsten Bewerber über die sieben Monate hinaus verlängern, sagt Pilnacek. So will man 1,2 Millionen Euro im Jahr sparen.

Jungrichter: Drei Jahre Warten

Viele Jobs wird es für Jungjuristen in der Justiz demnächst ohnedies nicht geben. 40 der momentan vorhandenen Richterposten sollen eingespart werden. Beziehungsweise „zurückgeführt“, wie es das Justizministerium nennt. Denn der Pool an 40 Stellen sei für Rückkehrer aus der Karenz gedacht gewesen, aber inzwischen zu richtigen Richterstellen geworden.

Die Richtervertreter meinen hingegen, dass der Abbau der Stellen gerade jetzt problematisch sei. Denn durch ein erwartetes Plus an Anzeigen (weil es mehr Polizisten gibt) und das Inkrafttreten des neuen Sachwalterschaftsrechts entstehe mehr Arbeit bei Gericht.

Maximal 15 Richterposten könnten pro Jahr zurückgeführt werden, sagt Pilnacek. Ein Problem ist das für Richteramtsanwärter, die ihre vierjährige Ausbildung schon hinter sich haben. „Wir haben mehr als 50 geprüfte Richteramtsanwärter“, sagt der Generalsekretär. Ihnen blüht nun eine weitere Wartezeit von drei Jahren auf einen Richterposten, bei der sie knapp 2600 Euro brutto im Monat statt 3700 Euro als Richter verdienen. Die Oberlandesgerichte (OLG) fürchten deswegen, dass Richteramtsanwärter in die lukrativere Anwaltschaft wechseln könnten.

Heuer Ansturm auf Gerichtsjahr

Wie viel Geld das Justizministerium zuschießen muss, um das Gerichtsjahr weiterzufinanzieren, konnteman im Ministerium nicht sagen. Der Ansturm sei heuer aber besonders hoch: Waren im Vorjahr im Sprengel des OLG Wien im Schnitt 398 Rechtspraktikanten im Dienst, waren es in der ersten Monaten dieses Jahres bereits 484.

Es gebe aber einen Rechtsanspruch von Jus-Absolventen darauf, das Gerichtsjahr zu absolvieren, sagt das Ministerium. Es sei aber kein Fall bekannt, in dem ein Jurist sein Gerichtsjahr einklagte.

Laut dem Rechtspraktikantengesetz besteht auf die Zulassung zur Gerichtspraxis "in dem Ausmaß ein Rechtsanspruch, in dem die Gerichtspraxis gesetzlich als Berufs-, Ernennungs- oder Eintragungserfordernis vorgesehen ist". Dies ist bei angehenden Anwälten, Notaren oder Richtern der Fall.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2018)

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