EU-Gericht: Gefängnisstrafe kann gegen Ausweisung helfen

Der EuGH in Luxemburg
Der EuGH in LuxemburgBenedikt Kommenda
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Weil ein Aufenthalt im Gefängnis die Integrationsbande eines zugewanderten EU-Bürgers nicht zwangsläufig zerreißt, kann sich im Interesse der Resozialisierung währenddessen das Bleiberecht verfestigen, entschied der EuGH.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat umstrittene Fragen rund um die Verfestigung des Aufenthalts von zugewanderten EU-Bürgern geklärt, die sich strafbar gemacht haben. Wer Sozialleistungen unangemessen lang in Anspruch genommen hat, kann sich demnach nicht auf den im Lauf der Zeit stärker werdenden Schutz vor einer Ausweisung berufen; Zeiten, die im Gefängnis verbracht werden, können hingegen sehr wohl zum Bleiberecht führen.

Zwei Fälle aus zwei verschiedenen Mitgliedsländern waren die Anlässe für das heute veröffentlichte EuGH-Urteil. Einer spielte in Großbritannien: Der Italiener Franco Vomero war 1985 dorthin gezogen. Er trennte sich nach 13 Jahren von seiner britischen Frau und übersiedelte zu einem Mann. Diesen tötete Vomero am 1. März 2001, weshalb er 2002 wegen Totschlags ins Gefängnis musste. Als er 2006 wieder freikam, verfügte das britische Innenministerium seine Ausweisung.

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