Fußgängerin verweigerte Alkotest: 1600 Euro Strafe?

Nicht nur Autolenker können von der Polizei dazu aufgefordert werden, ihre Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, sondern auch Fußgänger.
Nicht nur Autolenker können von der Polizei dazu aufgefordert werden, ihre Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, sondern auch Fußgänger.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Höchstgericht. Betrunkene wurde niedergeführt und lehnte Alkotest ab. VwGH verlangt vor Bestrafung Gutachten, ob sie zurechnungsfähig war.

Wien. Obwohl für Fußgänger als einzige Gruppe aller Verkehrsteilnehmer kein Alkohollimit gilt, können sie sich strafbar machen, wenn sie einen Alkotest verweigern. In Tirol sollte deshalb eine Frau nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts 1600 Euro zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diese Strafe zwar wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben, was allerdings nicht ausschließt, dass die Frau am Ende trotzdem zahlen muss.

Die Frau hatte nachts eine Straße überqueren wollen und wurde von einem Pkw erfasst und schwer verletzt. Als sie im Spital untersucht und behandelt wurde – festgestellt wurden unter anderem ein Bruch des rechten Unterschenkels, eine Prellung des Brustkorbs und etliche Hautabschürfungen –, kamen auch zwei Polizisten zu ihr. Die sollten herausfinden, ob die Frau beim Unfall alkoholisiert war.
Der erste Versuch, in den Alkomaten zu blasen, misslang. Als die Polizisten die Frau darüber aufklärten, dass ein zweiter Fehlversuch als Verweigerung gewertet werden würde, sagte sie, ohne nochmals zu blasen: „Ich verweigere.“ Dass sie sich außerstande gesehen hätte, den Test zu machen, ließ sie nicht erkennen. Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck verdonnerte die Frau dann zu 1600 Euro Strafe: Weil sie in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden gestanden war, hätte sie den Alkotest machen müssen.


Das Verwaltungsgericht bestätigte die Strafe, obwohl mittlerweile weitere wichtige Informationen hinzugekommen waren: über zusätzliche Verletzungen in Form einer Beckenring- und Schambeinfraktur einerseits; über eine angebliche Schuldunfähigkeit der Frau beim versuchten Test andererseits. Ein privates psychiatrisches Sachverständigengutachten ergab nämlich: Die Frau sei mit 2,56 Promille im Blut im Verein mit einem vom Notarzt verabreichten Opiat und mit starken Schmerzen mit hoher Wahrscheinlichkeit unzurechnungsfähig gewesen.

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