Mehr Konsequenz bei Strafen gegen Unternehmen gefordert

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Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.

Wien. Das Unternehmensstrafrecht bedürfe einer verstärkten Anwendung, um die beabsichtigte Prävention zu bewirken; daneben sollte auch im Verwaltungsstrafrecht eine eigene Verantwortlichkeit von Verbänden eingeführt werden: Diese Thesen vertreten die Gutachter für die Abteilung Strafrecht des 20. Österreichischen Juristentags, der nächste Woche in Salzburg stattfindet.
Das Gutachten wurde von Marianne Johanna Hilf, einer aus Österreich stammenden Universitätsprofessorin in Bern, Christoph Urtz, Professor in Salzburg und Anwalt in Wien, sowie Meinrad Handstanger, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs und Professor in Graz, erstellt. Es ist der „Verbandsverantwortlichkeit“ gewidmet. Der Begriff hat 2006 einem Gesetz seinen Namen gegeben, das – ausgelöst auch durch die Seilbahnkatastrophe von Kaprun im Jahr 2000 mit 155 Toten – erstmals Unternehmen Sanktionen wegen Verstößen gegen das Kriminalstrafrecht (von Diebstahl über Korruption bis Mord) ausgesetzt hat, aber peinlichst das Wort „Strafe“ vermieden hat. Dies deshalb, weil Unternehmen nicht genauso schuld sein können wie Menschen.


Die Gutachter meinen nun, dass die Zeit reif sei, den Strafcharakter der „Verbandsgeldbuße“ zu akzeptieren. Mehr noch: Die Obergrenzen der Geldbußen/Strafen sollten ebenso erhöht werden wie die Tagessätze, auf denen diese beruhen. „Wenn der Griff in die ,Portokasse‘ genügt, um eine allenfalls drohende Verbandsgeldbuße zu begleichen, ist der präventive Nutzen der gesamten Regelung infrage gestellt“, heißt es in dem Gutachten (erschienen bei Manz, wie auch die Gutachten zum Öffentlichen Recht, Zivilrecht und Steuerrecht). Wichtig wäre weiters, eine Registrierung im Verbandsstrafregister sicherzustellen, und zwar nicht nur von Strafen, sondern auch von diversionellen Erledigungen (ohne Verurteilung).

Schuldvermutung sollte fallen

Zudem plädieren die Fachleute dafür, das Verwaltungsstrafrecht zu reformieren. Während derzeit vielfach die vertretungsbefugten Personen oder verantwortlichen Beauftragten primär haften (zum Beispiel für Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz), sollten künftig verstärkt die Verbände selbst verantwortlich gemacht werden. Ein „Verwaltungsverbandsstrafrecht“ würde sie dazu motivieren, „ein effektives Risikomanagement einzuführen, um die Gefahr verwaltungsstrafrechtlicher Erfolge aus dem Unternehmen heraus von vornherein zu minimieren“. Das müsste nicht unbedingt eine Verschärfung bringen: So könnten die im Verwaltungsstrafgesetz enthaltene Schuldvermutung und – freilich im Gegenzug zu höheren Strafrahmen – das Kumulationsprinzip (Vervielfachung von Strafen für wiederholte Delikte) entfallen.

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