Zum Mandatsverzicht kann man sich nicht verpflichten. Eine Zusage von Wahlkampfunterstützung könnte aber gelten. Strafrechtlich bleibt nichts hängen.
Wien. Wahl zur geschäftsführenden Parteiobfrau, eine monatliche Funktionsentschädigung in Höhe eines Abgeordnetengehalts oder die Zusicherung für einen Spitzenplatz bei der Liste für die EU-Wahl: Es war eine Reihe von Zugeständnissen, die die Liste Pilz laut einem von Klubobmann Peter Kolba veröffentlichten Papier der Abgeordneten Martha Bißmann machen wollte, damit sie auf ihr Mandat verzichtet. Wodurch der Weg für die Rückkehr von Peter Pilz in den Nationalrat frei wäre. Doch rechtlich wäre der nun ohnedies nicht zustande gekommene Vertrag auf tönernen Füßen gestanden.
„Eine vertragliche Verpflichtung zum Mandatsverzicht ist immer unwirksam“, betont Karl Stöger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Graz. „Die Vereinbarung nimmt demokratische Abstimmungen vorweg – und diese kann man nicht erzwingen“, meint Zivilrechtsprofessor Andreas Kletečka zur Listenerstellung für kommende Wahlen. Der Vertrag müsste teilweise als sittenwidrig beurteilt werden, sagt der Experte von der Uni Salzburg zur „Presse“.
Teile des geplanten Vertrags hätten aber laut Kletečka gültig sein können. Etwa, dass die Liste Pilz Bißmann im EU-Wahlkampf budgetär unterstützt. Oder dass die Partei Bißmann anstellt und sie dafür monatlich Geld bekommt.
„Strafrechtlich ist das alles unproblematisch“, meint Professor Hubert Hinterhofer von der Universität Salzburg. Denn Bißmann hätte sich dafür bezahlen lassen, dass sie aus der amtlichen Tätigkeit ausscheidet. Daher fehle ein Bezug des erhaltenen Vorteils zur amtlichen Tätigkeit, was aber für eine Strafbarkeit nötig wäre. „Umgekehrt – jemand lässt sich einen Vorteil versprechen für künftige amtliche Tätigkeit in einem bestimmten Sinn – wäre es problematischer“, sagt der Experte.
Keine Rente nach Alko-Fahrt
Dass man versucht, Politiker mit Versprechen von einem Mandat wegzulotsen, ist kein Neuland. FPÖ-Mandatar Reinhart Gaugg verzichtete nach einer bekannt gewordenen Alko-Fahrt im August 2002 auf sein Mandat im Nationalrat und auf den angestrebten Job als Vizegeneraldirektor der Pensionsversicherungsanstalt. Dafür sollte die FPÖ ihm eine monatliche Rente von 10.000 Euro zahlen, bis er (im Jahr 2013) 60 Jahre alt wird.
Meinte zumindest Gaugg. Erst leistete die Partei Zahlungen, dann ging die Sache vor Gericht. Gaugg verlor den Prozess vor dem Oberlandesgericht: Er konnte den „Vertrag“ nur mit einem wenig aussagekräftigen Fax untermauern.