Schadenersatz

Streit mit Tätowierer rechtfertigt keine Tattoo-Entfernung

Eine Tattooentfernung geht ins Geld. Doch wer muss dafür zahlen?
Eine Tattooentfernung geht ins Geld. Doch wer muss dafür zahlen?(c) APA/AFP/OSCAR RIVERA
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Eine Frau wollte das nicht fertige Motiv per Laserbehandlung loswerden. Auf den Kosten dafür bleibt sie nun sitzen.

Wien. Es war ein Streit, der unter die Haut ging. Eine Frau forderte von ihrem einstigen Tätowierer Geld für die Entfernung des von ihm nach einer Auseinandersetzung nicht fertiggestellten Tattoos. Aber hat sie ein Recht auf die Bezahlung der teuren Laserbehandlung? Oder wäre es ihr zumutbar gewesen, das Kunstwerk von jemand anderem vollenden zu lassen? Ein Fall, in dem drei Gerichtsinstanzen zu recht unterschiedlichen Schlüssen kommen sollten.


Die Frau hatte bereits drei Tattoos auf dem Rücken, als sie das Studio des Tätowierkünstlers aufsuchte. Ein Cover-up sollte es werden, dabei werden vorhandene Tattoos umgearbeitet. Konkret sollte eine Elfe eingefärbt, später noch ein farbiger Baum dazu tätowiert werden. Die Kosten würden rund 1000 Euro betragen. Je 400 Euro zahlte die Frau für die ersten beiden Sitzungen. Dabei wurden ein Teil der Elfe eingefärbt und die Außenlinien des Baumes tätowiert. Danach weigerte sich der Mitarbeiter des Tattoo-Studios weiterzumachen. Nach einem Streit wurde die Frau des Studios verwiesen.

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