Totenkopf statt Sakko: Jungrichter verliert Job

Totenkopf-Bilder mögen in der Mode gefragt sein; bei Gericht sind sie es nicht
Totenkopf-Bilder mögen in der Mode gefragt sein; bei Gericht sind sie es nicht(c) REUTERS (Eriko Sugita)
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Ein Richteramtsanwärter fiel wiederholt durch schlechte Kleidung auf. Die Kündigung hielt vor Gericht.

Er habe in der Arbeit ein ärmelloses Shirt mit Totenkopfaufdruck getragen, sodass seine Tätowierungen am Oberarm sichtbar wurden. Er neige zu einer ordinären Sprache und bezeichne Vorgesetzte als „brainfucked“oder „brainfarted“, wenn sie ihn wegen mangelnder Arbeitsleistung rügen. Und sogar gegenüber dem Justizminister habe er sich daneben benommen. Wegen solcher Vorwürfe wurde ein Richteramtsanwärter vom Präsidenten des für ihn zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) gekündigt. Der Betroffene entgegnete, die Justiz habe ihn nur wegen seiner Transsexualität loswerden wollen. Er fühlte sich diskriminiert und ging nun selbst vor Gericht.

Als der Mann nach seinem 2013 begonnenen Gerichtsjahr als Richteramtsanwärter aufgenommen wurde, hatte noch niemand geahnt, dass der Mann zum Problemfall werden könnte. Bei den juristischen Prüfungen schnitt er gut ab, auch der Psychologe hatte keine Bedenken. Im Rahmen einer mündlichen Zivilrechtsprüfung wurde der Bewerber auf seine verschiedenartigen Hobbys angesprochen. Er erklärte, transsexuell zu sein, er habe sich in der Studentenzeit zum Mann umoperieren lassen.

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